Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Recht auf Reparatur angenommen

Hersteller müssen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Die Liste der Produktkategorien kann jederzeit erweitert werden. Verbraucher können während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen.

Das EU Parlament hat am 23.04.2024 die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen (trade-e-bility berichtete). Hier die wichtigen Punkte in der Zusammenfassung:

  • Hersteller müssen rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen
  • Haftungszeitraum in der Gewährleistungszeit reparierter Geräte verlängert sich um ein Jahr
  • Hersteller müssen gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren
  • Verbraucher können während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen
  • Europäisches Formular mit Reparaturinformationen für Verbraucher
  • Reparaturleistungen werden bewertet und verglichen (Preis/Dauer der Reparatur)
  • Europäische Online-Plattform für Reparaturbetriebe vor Ort
  • Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zur Verfügung stellen

Nächste Schritte: Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Das Recht auf Reparatur ist von großer Bedeutung für Sie? Die trade-e-bility GmbH hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie und Ihr Produkt sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

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Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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