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Restriktionen für die Verwendung von PAKs nach REACh verschärft

Die EU-Kommission hat die Restriktionen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf weitere 5 Anwendungen ausgedehnt. Es handelt sich um PAKs in Granulaten und Mulchen für Anwendungen im Sport- und Spiel-Außenbereich. Missachtungen können als Straftat geahndet werden.

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2021/1199 Anhang XVII zur REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Restriktionen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf weitere 5 Anwendungen ausgedehnt.

Es handelt sich um PAKs in Granulaten und Mulchen für Anwendungen im Sport- und Spiel-Außenbereich. Der REACh-Anhang XVII beinhaltet einzuhaltende Verbote oder Limitierungen von Schadstoffen in Materialien und Produkten.

Betroffene Wirtschaftsakteure wie Herstellende, Import- oder Fulfilment-Unternehmen sollten die Anforderungen des REACh-Anhangs XVII beachten. Missachtungen können als Straftat geahndet werden.

Die trade-e-bility berät ihre Kundinnen und Kunden bei der Einhaltung chemischer Anforderungen ihrer Produkte, bietet risikoorientierte Lösungen zur Umsetzung an und informiert über Änderungen.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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