Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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RoHS: Einige Ausnahmen für Blei sind am 21.07.2021 ausgelaufen

Wenn Sie Bauteile aus Aluminium, verzinktem Stahl sowie Kupfer mit Bleilegierung oder Blei in Keramik von Kondensatoren einsetzen, empfehlen wir dringend eine Überprüfung der Dokumentation, da Ihr Produkt möglicherweise nicht mehr marktfähig ist.

Die RohS-Richtlinie 2011/65/EU regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Darunter fallen Substanzen wie Blei, Chrom und Phthalate. Um den Herstellern u. a. die Substituierung gefährlicher Stoffe in ihren Produkten zu erleichtern, werden in Anhang III der Richtlinie verschiedene Ausnahmen und Übergangsfristen definiert. Eine in der Praxis häufig angewendete Ausnahme betrifft Blei als Legierungselement. Hier liefen am 21.07.2021 wichtige Übergangsfristen ab. Viele elektrische Verbraucherprodukte sind davon betroffen.

Überprüfen Sie Ihr Portfolio an Elektroprodukten, ob Sie von dem Auslaufen der Übergangsfristen betroffen sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Blei als Legierungselement in einem Massenanteil von über 0,1% in einem homogenen Bauteil einsetzen. Wenn Sie Bauteile aus Aluminium, verzinktem Stahl sowie Kupfer mit Bleilegierung oder Blei in Keramik von Kondensatoren einsetzen, empfehlen wir dringend eine Überprüfung der Dokumentation, da Ihr Produkt möglicherweise nicht mehr marktfähig ist.

trade-e-bility hält Sie über die aktuellen Änderungen der RoHS-Richtlinie für Ihre Elektroprodukte auf dem Laufenden und unterstützt Sie bei der Bewertung der Prüfberichte und anderer Produktdokumentationen.

Für Fragen zum Thema RoHS steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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