Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Schadstoffe in Kunststoffgeschirr mit Bambusbeimischung

Am 21.05.2021 berichtete trade-e-bility, dass Produkte aus Bambus nicht geeignet für den Kontakt mit Lebensmitteln sind. Am 28.07.2021 berichtete nun auch die Verbraucherzentrale über Schadstoffe in Kunststoffgeschirr mit Bambusbeimischung und rät zur Vorsicht.

Am 21.05.2021 berichtete trade-e-bility, dass Produkte aus Bambus nicht geeignet für den Kontakt mit Lebensmitteln sind. Hintergrund dessen war eine entsprechende Mitteilung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Am 28.07.2021 berichtete nun auch die Verbraucherzentrale über Schadstoffe in Kunststoffgeschirr mit Bambusbeimischung und rät zur Vorsicht.

Hersteller und Importeure von Produkten mit Lebensmittelkontakt sollten darauf achten, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Auch vermeintlich natürliche oder ökologische Bestandteile dieser Produkte sind dafür keine Garantie. Vermeiden Sie derartige Fallen. trade-e-bility unterstützt Sie bei der Vermarktung von Lebensmittelkontaktgegenständen in der EU.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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