Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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USB-C: EU-Parlament beschließt einheitliches Ladekabel

Mit dem Beschluss werden USB-C-Anschlüsse für Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, mobile Spielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Computermäuse, tragbare Navigationssysteme und die Ladeetuis von In-Ear-Kopfhörern zur Pflicht. Etwas später, voraussichtlich 2026, sollen USB-C-Anschlüsse dann auch für Laptops verpflichtend werden.

trade-e-bility berichtete bereits, dass Handys und zahlreiche andere Elektrogeräte in der EU ab 2024 eine einheitliche Ladebuchse haben müssen.

Wie Heise.de nun informiert, hat sich das EU-Parlament auf einen Beschluss geeinigt, der ein einheitliches Ladekabel für Elektrogeräte vorschreibt. Smartphones, Tablets, Lautsprecher und weitere Geräte müssen künftig einen USB-C-Anschluss haben. Jetzt müssen nur noch die Mitgliedsstaaten dem fertigen Beschluss zustimmen. Dies gilt als Formalität. Die finale Zustimmung soll Ende Oktober erfolgen, die Regelung soll ab Herbst 2024 in die Praxis umgesetzt werden.

„Mit dem Beschluss werden USB-C-Anschlüsse für Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, mobile Spielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Computermäuse, tragbare Navigationssysteme und die Ladeetuis von In-Ear-Kopfhörern zur Pflicht. Etwas später, voraussichtlich 2026, sollen USB-C-Anschlüsse dann auch für Laptops verpflichtend werden.“, so Heise weiter.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

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