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Verbot von PFAS in REACh rückt näher

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) hat als letztes wissenschaftliches Gremium dem deutschen Vorschlag zum Verbot von PFAS zugestimmt. trade-e-bility informiert Sie über relevante gesetzliche Änderungen und unterstützt Sie bei der Umsetzung neuer Anforderungen oder der SCIP-Registrierungen.

Im Dezember wurde eine wichtige Hürde auf dem Weg zu weiteren Restriktionen bei der Verwendung der Schadstoffe aus der PFAS-Familie genommen. PFAS (per- and polyfluoroalkyl substances) sind Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen.

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) hat als letztes wissenschaftliches Gremium dem deutschen Vorschlag zum Verbot von PFAS zugestimmt. Damit steht einer entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission nichts mehr im Weg, die wohl für 2022 zu erwarten ist.

PFAS werden heute in Lebensmittelkontaktmaterialien und Textilien verwendet. Sie sind heute schon bei Verwendung als SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe / Substances of Very High Concern) meldepflichtig und in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren.

Hersteller oder Einführer ggf. PFAS-haltiger Produkte sollten die weitere Entwicklung im Auge behalten.

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Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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