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Vertriebsverbote für Hersteller von Wechselrichtern

Gegen die Hersteller können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Daher warnt die Bundesnetzagentur vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel.

Bereits im zurückliegenden Jahr sind der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter ohne CE-Kennzeichen, deutsche Bedienungsanleitung oder deutsche Händleradresse aufgefallen. Neben den formellen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen. Daher führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durch. Aktuell laufen bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formalen Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit. Gegen die Hersteller können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Wenn Sie von Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur betroffen sind oder Unterstützung im Bereich CE bzw. elektromagnetische Verträglichkeit benötigen,Wir stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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