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Produktrückrufe – wann sind sie notwendig?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Thema Risikobewertung und Rückrufmanagement einen Leitfaden herausgegeben. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie Ihre Produkte auch nach dem Verkauf im Auge behalten. Sollte es Hinweise auf ein eventuelles Produktrisiko geben, ist eine Risikobewertung verpflichtend.

Es kann vielfältige Gründe geben, warum Inverkehrbringende eines Produkts in der EU sich veranlasst sehen, ihr Produkt hinsichtlich des Risikos eines Schadenfalls im Markt bewerten zu müssen. Rückmeldungen der Kunden über Unfälle mit oder durch das Produkt, Medienmeldungen über Vorfälle mit ähnlichen Produkten im Markt oder die Feststellung einer Abweichung der Konstruktion des Produkts mit den Forderungen einschlägiger Normen sind als solche zu nennen. Erst wenn diese Bewertung ein ernstes Risiko feststellt, ist ggf. ein Produktrückruf einzuleiten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Thema Risikobewertung und Rückrufmanagement einen Leitfaden herausgegeben, der unter folgendem Link abzurufen ist:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F94.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie Ihre Produkte auch nach dem Verkauf im Auge behalten. Sollte es Hinweise auf ein eventuelles Produktrisiko geben, ist eine Risikobewertung verpflichtend.

Die trade-e-bility unterstützt Sie bei der Durchführung von Risikobewertungen und berät bei der Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen. Häufig ist ein Produktrückruf nicht notwendig oder aber nicht zielführend.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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