Lieferketten & Nachhaltigkeit
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WEEE und ElektroG: Marktplätze prüfen Registrierung ab 1. Juli
Jetzt schnell WEEE Deutschland Registrierung abschließen

Ab dem 01.07.2023 müssen Marktplätze die EAR Registrierung prüfen - Sind Ihre Elektrogeräte nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Marktplätze Ihnen das Anbieten nicht ermöglichen.

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Werbung mit CE-Kennzeichnung abmahnbar

Als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten sind Formulierungen wie „CE-geprüft“ oder „CE-zertifiziert“ nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig und abmahnbar.

Wie unser Partner IT Recht Kanzlei berichtet, ist die CE-Kennzeichnung ein für Elektrogeräte, Spielzeuge, Medizinprodukte, Maschinen, Bauprodukte und weitere nach § 7 ProdSG gesetzlich vorgeschriebenes Signalelement, das die Einhaltung der bestehenden rechtlichen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zum Ausdruck bringt. Ohne CE-Kennzeichnung sind die betroffenen Produkte nicht verkehrsfähig, dürfen also auf dem Binnenmarkt nicht gehandelt werden. Die CE-Kennzeichnung ist keine offizielle Zertifizierung und kein Ergebnis einer unabhängigen Prüfung, sondern eine Selbsterklärung des EU-Herstellers, -Inverkehrbringers oder -Bevollmächtigten darüber, dass seine Produkte den EU-rechtlichen Anforderungen genügen. Als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten sind daher Formulierungen wie „CE-geprüft“ oder „CE-zertifiziert“ nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig und abmahnbar.

Wer persönlich abklären will, ob die eigenen Produkte und Leistungserklärungen die CE- und UKCA-Anforderungen erfüllen, sollte sich jetzt noch schnell einen der begehrten Plätze auf unserem Produkt Compliance Workshop in Frankfurt/Main sichern. Eines der Highlights ist das „Speeddating“ mit unseren Experten, bei dem Sie Ihre individuellen Fragen besprechen können. Bringen Sie dazu Ihre Produkte gleich mit.

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Michael Dierkes
Kontakt

Diplom-Volkswirt Michael Dierkes
Sales Manager

Tel.: 040/75068739-7

beratung@trade-e-bility.de