Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

REACh Stoffverbote nach Anhang XVII im November erweitert

Die Liste im Anhang XVII reguliert die Höchstgehalte der aufgeführten Schadstoffe in Materialien, die z.B. in Verbraucherprodukten Verwendung finden.
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Webinar: Kennzeichnungsvorschriften für Non-Food-Produkte in der EU

Das kostenlose Live-Webinar beschäftigt sich unter anderem mit der Kennzeichnung von Verpackungen (Schwerpunkt auf Frankreich, Italien, Grüner Punkt und andere Kennzeichnungen), Energielabel, WEEE, Batterien, Produktsicherheit, Spielzeug, CLP, Kennzeichnungen aus Normen. Um die Themen unseren in- und ausländischen Kunden präsentieren zu können, findet das Webinar in englischer Sprache statt. Empfehlen Sie es daher auch gerne Ihren ausländischen Partnern weiter. Das Webinar findet am Mittwoch, den 15.12.2021 ab 10.00 Uhr (MEZ/CET) statt.
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RoHS: Einige Ausnahmen für Blei sind am 21.07.2021 ausgelaufen

Wenn Sie Bauteile aus Aluminium, verzinktem Stahl sowie Kupfer mit Bleilegierung oder Blei in Keramik von Kondensatoren einsetzen, empfehlen wir dringend eine Überprüfung der Dokumentation, da Ihr Produkt möglicherweise nicht mehr marktfähig ist.
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POP-Verordnung: Senkung der Schadstoffgrenzwerte bei Abfallbehandlung

Ziel ist es, die Konzentrationsgrenzwerte gemäß den Anhängen IV und V der POP-Verordnung für bestimmte Stoffe bzw. Gruppen von Stoffen zu aktualisieren. Diese Grenzwerte bestimmen darüber, wie POP-haltige Abfälle behandelt werden und insbesondere, ob sie recycelt werden können oder ob sie zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden sollten.
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Konforme Kennzeichnung erschwert Produktpiraterie

Die gesetzeskonforme Produktkennzeichnung ist nicht nur ein Hinweis auf Originalware. Verschiedene Anlaufstellen für Verbraucher raten generell vom Kauf nicht konform gekennzeichneter Produkte ab.
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Webinar: Kennzeichnungsvorschriften für Non-Food-Produkte in der EU

Das kostenlose Live-Webinar beschäftigt sich unter anderem mit der Kennzeichnung von Verpackungen (Schwerpunkt auf Frankreich, Italien, Grüner Punkt und andere Kennzeichnungen), Energielabel, WEEE, Batterien, Produktsicherheit, Spielzeug, CLP, Kennzeichnungen aus Normen. Um die Themen unseren in- und ausländischen Kunden präsentieren zu können, findet das Webinar in englischer Sprache statt. Empfehlen Sie es daher auch gerne Ihren ausländischen Partnern weiter. Das Webinar findet am Dienstag, den 30.11.2021 ab 09.00 Uhr statt.
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Händler müssen Produkte vor dem Anbieten prüfen

Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung klargestellt: „Der Händler hat dazu beizutragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden. Er darf insbesondere kein Verbraucherprodukt auf dem Markt bereitstellen, von dem er weiß oder aufgrund der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung wissen muss, dass es nicht den Anforderungen nach § 3 entspricht.“
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Neue harmonisierte Norm zur RoHS-Richtlinie tritt im November in Kraft

Die neue Norm EN 63000:2018 löst die aktuelle nun zum 18.11.2021 endgültig ab. Wenn sich auch die neue Norm inhaltlich von der alten kaum unterscheidet, so müssen formal betroffene Konformitätserklärungen aktualisiert werden.
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Product Compliance beim Inverkehrbringen sicherstellen

Wie hf-law.de berichtet, muss der Hersteller „spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (ggf. auch schon beim Import oder Angebot im Internet) die Einhaltung der maßgeblichen regulatorischen und haftungsrechtlichen Vorgaben sowie der entsprechenden Dokumentations- und Nachweispflichten sichergestellt haben.“
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Medizinprodukteverordnung: Freiheitsstrafe vermeiden

Das deutsche Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG, trade-e-bility berichtete) setzt die Anforderungen aus der Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 um bzw. präzisiert diese. Laut § 92 Abs. 1 MPDG können Freiheitsstrafen die Folge der Lagerung, des Anbietens, des In-Verkehr-bringens oder der Inbetriebnahme gefälschter Medizinprodukte sein, bzw. wenn sich die Produkte bereits auf dem Markt befinden.
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