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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Aktualisierung harmonisierter Normen für Funkanlagen

Mit Wirkung vom 19.07.2021 ist mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1196 die Liste der harmonisierten Normen für Funkanlagen (RED) erweitert worden. In der EU-Konformitätserklärung können diese Normen ohne weitere technische Begründung aufgeführt werden.
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Neue Bestimmungen für Kindersitze

Seit dem 09.06.2021 gelten neue Bestimmungen für die Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen in Fahrzeugen. Die Änderungen in der UN-Regelung Nr. 44 betreffen die möglichen Konfigurationen. Einzuhalten sind die ersten Änderungen ab dem 01.09.2021.
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Weitere Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen und Liquids als gefährlich eingestuft

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Veröffentlichung vom 02.07.2021 weitere Zusatzstoffe in Tabaks oder Liquids als gefährlich eingestuft. Darunter auch die Zusatzstoffe Guarkernmehl und Sorbitol. Mit der Einstufung des BfR ist für diese Zusatzstoffe mit einem Verbot zu rechnen.
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Gendersensible Kommunikation der e-systems Gruppe

Der e-systems Gruppe ist die Gleichbehandlung der Geschlechter ein wichtiges Anliegen. Deshalb soll künftig möglichst so kommuniziert werden, dass sich alle Geschlechter angesprochen fühlen.
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Ab morgen verschärfte Marktüberwachung in der EU

Morgen tritt die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung EU-weit in Kraft. Am Montag, dem 19.07.2021 von 10.00 bis 11.00 Uhr stehen Ihnen unsere Compliance-Experten von der Firma trade-e-bility GmbH in einer Online-Sprechstunde zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen betroffenen Händlern und Herstellern Ihre Probleme und offene Fragen zur Markt­überwachungs­ver­ord­nung anzusprechen.
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35 Prozent aller Abmahnungen wegen falscher Produktkennzeichnung

Wie der Händlerbund kürzlich mitteilte, waren im Mai dieses Jahres mehr als 35 Prozent aller Abmahnungen auf eine falsche Produktkennzeichnung zurück zu führen. Werbeaussagen, die einen Gebrauch des Produktes suggerieren, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist oder die nicht zu belegen sind, sind zudem verboten. Zuwiderhandlungen können nicht nur von der Marktaufsicht geahndet werden, sondern können auch einen Vorteil gegenüber den Marktteilnehmern verschaffen, die sich an die Gesetze halten. Letzteres ist dann der Grund für Abmahnungen nach dem UWG.
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SVHC – Die Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe verlängert sich weiter

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten wissen, ob sich in ihren Produkten SVHCs befinden. Nichtmeldungen können geahndet werden. Die trade-e-bility berät ihre Kunden beim Management der chemischen Produktanforderungen und bietet Betroffenen risikobasierte Lösungen zur Einhaltung der SVHC-Meldepflichten an.
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Die Markt­überwachungs­ver­ord­nung in leichter Sprache

Die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung hat ab dem 16.07.2021 eine große Auswirkung auf den Handel mit Waren. Die Verordnung ist sehr komplex. Daher geben wir Ihnen eine kurze Einführung „in leichter Sprache“.
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Kostenlose Compliance Sprechstunde am 08.07.2021

Diesen Donnerstag, den 08.07.2021 von 14.00 bis 15.00 Uhr steht Ihnen unser Compliance-Experte von der Firma trade-e-bility GmbH eine Stunde lang in der für alle Themen offenen Compliance-Sprechstunde zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen betroffenen Händlern und Herstellern Ihre Probleme und offene Fragen anzusprechen. Gerne können Sie vorher Ihre Fragen an beratung@trade-e-bility.de senden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nehmen Sie zum besagten Zeitpunkt einfach über folgenden Link teil:
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Fallen der Produktkennzeichnung: Schulranzen bieten Schutz, sind aber keine Schutzausrüstung?

Ein Schulranzen gilt nicht als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und darf kein CE-Zeichen auf Grundlage der PSA-Verordnung tragen. Falsch gekennzeichnete Schulranzen können dann schon mal im Zoll hängen bleiben.
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