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EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Neuausgabe der Betten-Sicherheitsnorm DIN ISO 19833

Im Juni dieses Jahres ist die Sicherheitsnorm für Betten DIN ISO 19833 erschienen. Der Nachweis der Marktkonformität für Schlafmöbel, für die auch immer noch die schon sehr in die Jahre gekommene EN 1725 von 1998 gilt, wird durch diese Neuerscheinung erleichtert.
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Neues deutsches Marktüberwachungsgesetz erweitert Kompetenzen der Überwachungsbehörden auf bislang nicht harmonisierte Produkte

Der Deutsche Bundestag informierte am 15.04.2021 über die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Marktüberwachung in Deutschland. Das wird für nicht harmonisierte Produkte zur Folge haben, dass nun jeder Wirtschaftsakteur, ob Hersteller, Importeur, Fulfilmentdienstleister oder Händler, zu einem Produkt auskunftspflichtig sein wird gegenüber den Marktaufsichtsbehörden.
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Medizinprodukte & Persönliche Schutzausrüstung: Experten-Webinar am 16.06.2021

Für Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstungen gelten besondere Anforderungen an die Produktsicherheit. Wir haben ausgewählte Fachreferenten gewinnen können, um Ihnen im Experten-Webinar „Produktverantwortung bei Medizin- & PSA-Produkten“ einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und Praxislösungen zu geben. Angesprochen sind Hersteller, Importeure und Händler von Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen (insbesondere Masken).
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Materialalternativen für Einweg-Kunststoffartikel

Ab dem 03.07.2021 sind einige Einwegkunststoffprodukte für den Verkauf verboten. Viele dieser Einwegprodukte, wie Trinkhalme, Teller, Rührstäbchen, Besteck, Fast-Food-Verpackungen kommen mit Lebensmitteln in Kontakt. Materialalternativen sind deshalb mit großer Vorsicht zu bewerten. Um die Auswahl von Substituten zu erleichtern, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Mitteilung veröffentlicht, welche Materialalternativen zu Kunststoff-Trinkhalmen bestehen.
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Produkte aus Bambus sind nicht geeignet für den Kontakt mit Lebensmitteln

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, weist in einer Mitteilung vom 17.05.2021 an diverse Verbände darauf hin, dass Produkte aus Bambus oder Bambusmehl nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Die Aufsichtsbehörden sowie der Zoll sind bereits tätig geworden, Trinkbecher, Geschirr u. ä. Produkte vom Markt zu nehmen bzw. gar nicht erst in die EU einzulassen. Zudem wird ein EU-weites, verstärktes Vorgehen gegen diese Produkte angekündigt.
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Beschränkungen und Verbote unter REACH

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im März diesen Jahres die Broschüre „Beschränkungen und Verbote unter REACH“ veröffentlicht. trade-e-bility unterstützt sie bei der Optimierung von Prüfplänen und Nachweisdokumentation.
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ECHA-Information zur Aktualisierung von Angaben zu Produkten in der SCIP-Datenbank

Um das Volumen von Updates in der SCIP-Datenbank zu verringern, hat der Datenbankbetreiber ECHA (Europäische Chemikalienagentur) kürzlich ein Informationsblatt herausgegeben, wonach unnötige Updates wie das Hochladen nicht relevanter Informationen oder Informationen gleichlautenden Inhalts möglichst vermieden werden sollen. Die ECHA weist ferner darauf hin, dass die Qualität der SCIP-Daten allein in der Verantwortung des Datenübermittlers liegt.
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Gefälschte CE-Kennzeichen auf China-Exportprodukten

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das "Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann" per Verordnung untersagt sei. Nur Produkte, die ein korrekt abgebildetes CE-Zeichen tragen, dürfen in die EU eingeführt werden.
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Zoll schickt mangelhafte Masken zurück in die Türkei

Bei der Kennzeichnung von Produkten werden leider zu häufig Fehler begangen, die zu einem Einfuhrstopp führen. Das Tragische dabei ist, dass eine falsche Kennzeichnung nicht unbedingt auf schlechte Produkte schließen lässt. Hier entstehen durch Unwissenheit oder Fahrlässigkeit des Importeurs hohe Kosten durch zusätzliche Lagerhaltung, Nacharbeiten und Terminüberschreitungen.
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Leitfaden über die gegenseitige Anerkennung von Waren

Werden Verbraucherprodukte wie zum Beispiel Bedarfsgegenstände konform in Deutschland in Verkehr gebracht, so gibt es die Möglichkeit, durch eine „Erklärung der gegenseitigen Anerkennung“ diese auch in anderen EU-Staaten zu vermarkten.
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