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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Update: Einweg-FFP2-Masken schützen auch bei Wiederverwendung

Am 22.02.2021 berichteten wir über den Schutz wiederverwendeter Einweg-FFP2-Masken gegen Sars-Cov-2 Erreger. Aufgrund der hohen Nachfrage möchten wir Ihnen die Informationsquelle hierfür zur Verfügung stellen.
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Einweg-FFP2-Masken schützen auch bei Wiederverwendung

FFP2-Halbmasken sind gemäß der EU-Produktgesetzgebung „Persönliche Schutzausrüstung“ nach EN 149. Der Einsatzzweck ist, gegen feste Partikel in einer festgelegten Größenordnung zu schützen. Da diese Masken auch gegen Aerosole wirken, die Träger des Sars-Cov-2 Erregers sein können, finden FFP2-Masken auch hier ihren Einsatz. Im Gegensatz zu festen Partikeln verdampfen Aerosole aber mit der Zeit, so dass eine Mehrfachnutzung der FFP2-Maske möglich ist. Die Mehrfachnutzung sowie der richtige Umgang mit mehrfach genutzten FFP2-Masken wurde seitens der Uni Münster aktuell bestätigt bzw. beschrieben. Inverkehrbringer von FFP2-Masken können sich darauf beziehen und ihre Masken als wiederverwendungsfähig beim Schutz gegen Sars-Cov-2 Erreger bewerben.
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Video: Risikoanalyse für Nonfood Produkte

In unserem aktuellen Video sprechen wir mit unserem Produkt-Compliance-Experten darüber, weshalb man als Verkäufer auf jeden Fall eine Risikoanalyse durchführen sollte, bevor man seine Produkte zum Verkauf anbietet. Das Video richtet sich vor allem an Neulinge im E-Commerce, ist aber auch interessant für "alte Hasen". Zudem erfahren Sie, wie schnell es gehen kann, neue Produkte marktfähig zu machen – bei geringem Risiko für behördliche Abmahnungen.
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Neue Anforderungen für Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle oder Hubschrauber

Seit dem 1.1.2021 gelten neue Regelungen (EU-Drohnenverordnung) für Drohnen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Für Betreiber gibt es tiefgreifende Änderungen, wie z.B. eine individuelle Registrierung der Drohne. Aber auch Inverkehrbringer sind betroffen. So müssen Drohnen nun in 5 Risikoklassen eingeteilt werden und die technische Ausstattung muss den neuen Gegebenheiten entsprechen. Die Verordnung betrifft alle unbemannten Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft System/UAS), also auch alle Arten von ferngesteuerten Flugmodellen oder Hubschraubern.
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REACH: SVHC-Liste der ECHA erneut erweitert

Am 19. Januar wurde die SVHC-Liste (SVHC = Substances of Very High Concern) um 2 Kandidaten auf nunmehr 211 erweitert. Die SVHCs sind unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Materialien, die die dort gelisteten Kandidaten enthalten, müssen den Abnehmern der Materialien gemeldet werden. Seit Jahresanfang muss diese Meldung europaweit über die SCIP-Datenbank der ECHA erfolgen. Die neuen SVHCs werden z.B. in der Li-Ion-Batterietechnik eingesetzt (Eintrag 210) oder in Klebstoffen verwendet (Eintrag 211). Weitere Verwendungszwecke sind eher unspezifisch. Hersteller oder Einführer von Produkten sollten die neuen Kandidaten bewerten und entscheiden, ob eine Materialanalyse erforderlich ist. Bei positivem Befund müsste dann ein Eintrag in die SCIP-Datenbank erfolgen. trade-e-bility kann Hersteller und Einführer von Produkten in der EU hierbei unterstützen.
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UK Declaration of Conformity & Marking (Konformitätserklärung & Kennzeichnung)

Seit dem 1.1.2021 können Waren, die im Vereinigten Königreich (UK, bestehend aus England, Schottland, Wales und Nordirland) in Verkehr gebracht werden und unter bestimmte Produktgesetzgebungen fallen, mit dem UKCA-Zeichen versehen werden (ab dem 1.1.2022 müssen sie das). Produktverantwortliche sollten sich frühzeitig über die Unterschiede zwischen der UKCA- und der EU-CE-Gesetzgebung und -Normung informieren. trade-e-bility kann bei der Vorbereitung der Produktdokumentation unterstützen.
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Video: FFP2-Masken konform verkaufen

In unserem aktuellen Video sprechen wir mit unserem Produkt-Compliance-Experten darüber, welche Dinge Verkäufer von FFP2-Masken beachten sollten, wenn sie ihre Produkte zum Verkauf anbieten. Das Video richtet sich vor allem an Händler, die erstmals FFP2-Masken verkaufen, ist aber auch interessant für "alte Hasen". Zudem erfahren Sie, wie schnell es gehen kann, FFP2-Masken marktfähig zu machen.
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REACH – EU-Projekt findet Schadstoffe in Sportartikeln

Das EU-Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Wie das Umweltbundesamt mitteilt, wurden über das Projekt Sportartikel auf Schadstoffe getestet. 82 Proben aus 13 europäischen Ländern wurden auf sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern) untersucht. Darunter fallen z.B. manche Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Alkylphenole. Getestet wurden Produkte wie Gymnastikbälle, Yogamatten, Hanteln, Springseile, Schwimmutensilien, Wasserflaschen oder Gymnastikschuhe. Unsere Empfehlung: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die chemischen Inhaltsstoffe Ihrer Produkte.
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Kindermasken müssen frei von giftigen Chemikalien sein

Auch Kinder wollen in Corona-Zeiten geschützt sein. Hier bieten schlecht sitzende FFP2- oder Medizinische Masken oft schlechteren Schutz als extra angepasste Stoffmasken (Community Masken). Für Masken aus Textilien ist aber auf eine Belastung mit giftigen Chemikalien, insbesondere für Kinder, zu achten. Erst im Dezember des letzten Jahres wurde bei einer namhaften Drogeriekette Anilin im Farbstoff einer Community-Maske gefunden. Anilin gilt als krebserregend und bildet gerade für Kinder eine große Gefahr. Unsere Empfehlung: Bei der Herstellung von Kindermasken sollten relevante Sicherheitsanforderungen nachweislich eingehalten werden.
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FFP2-Masken konform verkaufen

Der Aufdruck „FFP2“ allein reicht nicht aus. So müssen neben dem CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer auch die Herstelleradresse und alle von der Norm EN 149 geforderten Inhalte aufgeführt sein. Importeure von FFP2-Masken müssen sich zudem um eine ausreichende Dokumentation zur Maske kümmern sowie weitere Angaben in der Bedienungsanleitung und auf der Verpackung bereitstellen. trade-e-bility unterstützt Importeure bei der Zusammenstellung der Dokumentation und der Einhaltung der gesetzlichen Angaben der Produktkennzeichnung.
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