Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Bambussocken sind Grund für Abmahnungen

Engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Ausgangsstoffe einem Viskoseprozess unterzogen werden, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Daher darf nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handelt.

trade-e-bility berichtete bereits über Schadstoffe in Kunststoffgeschirr mit Bambus. Nun müssen auch Online-Händler von Textilien beim Thema Bambus aufmerksam sein.

Wie Onlinehändler News berichtet, kann die Kennzeichnung von Materialien schnell zum Grund für Abmahnungen werden. Ein Händler, der auf seiner Seite „Bambussocken“ anbot, wurde von einem Mitbewerber abgemahnt. Der Grund: Engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Ausgangsstoffe einem Viskoseprozess unterzogen werden, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Daher darf nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handelt.

Wir beraten Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Bambus bzw. Produktkennzeichung absichern können.

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Oliver Friedrichs
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