Lieferketten & Nachhaltigkeit
Wir unterstützen Ihr Nachhaltigkeitsmanagement

Sie benötigen Hilfe bei Corporate Social Responsibilty, Berichtspflichten gegenüber Kunden, Nachhaltigkeitsbewertung durch Abnehmer oder rund um das Lieferkettengesetz?

×
WEEE und ElektroG: Marktplätze prüfen Registrierung ab 1. Juli
Jetzt schnell WEEE Deutschland Registrierung abschließen

Ab dem 01.07.2023 müssen Marktplätze die EAR Registrierung prüfen - Sind Ihre Elektrogeräte nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Marktplätze Ihnen das Anbieten nicht ermöglichen.

×

Bambussocken sind Grund für Abmahnungen

Engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Ausgangsstoffe einem Viskoseprozess unterzogen werden, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Daher darf nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handelt.

trade-e-bility berichtete bereits über Schadstoffe in Kunststoffgeschirr mit Bambus. Nun müssen auch Online-Händler von Textilien beim Thema Bambus aufmerksam sein.

Wie Onlinehändler News berichtet, kann die Kennzeichnung von Materialien schnell zum Grund für Abmahnungen werden. Ein Händler, der auf seiner Seite „Bambussocken“ anbot, wurde von einem Mitbewerber abgemahnt. Der Grund: Engmaschige Textilien können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Ausgangsstoffe einem Viskoseprozess unterzogen werden, bei dem die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verloren gehen. Daher darf nicht damit geworben werden, dass es sich um Bambus handelt.

Michael Dierkes von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/750687-397 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Bambus bzw. Produktkennzeichung absichern können.

Michael Dierkes
Kontakt

Diplom-Volkswirt Michael Dierkes
Sales Manager

Tel.: 040/75068739-7

beratung@trade-e-bility.de