Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Ladekabel Standard gebilligt

Betroffen sind z.B. kabelgebundene aufladbare Mobiltelefone und ähnliche technische Geräte, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. Ladeschnittstellen müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Geräte müssen auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden.

Am 14.03.2024 berichtete der Bundestag, dass es bis Ende 2024 standardisierte Ladekabel für Handys, Kameras und Kopfhörer geben soll. Mit der breiten Mehrheit aller Fraktionen hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (20/9873) beschlossen (trade-e-bility berichtete über einheitliche Ladeschnittstellen). Einzig Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Der Wirtschaftsausschuss hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren noch redaktionelle Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/10465). 

Der Bundesrat hat am 26.04.2024 die Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Hier die wichtigen Punkte im Überblick:

  • Betroffen sind z.B. kabelgebundene aufladbare Mobiltelefone und ähnliche technische Geräte, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc.
  • Einheitlicher Ladeanschluss (USB-C-Schnittstelle)
  • Geräte mit Schnellladefunktion müssen dasselbe Ladeprotokoll verwenden
  • Geräte müssen auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden
  • Piktogramme auf Verpackungen informieren, ob Geräte mit Netzteilen ausgestattet sind

Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.

Standard Ladekabel sind von großer Bedeutung für Sie? Die trade-e-bility GmbH hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie und Ihr Produkt sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

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