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Neuer Entwurf einer Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit

Neu im Entwurf der Verordnung geregelt – und trotz Kritik auch dort verblieben – ist das Recht des Verbrauchers auf Abhilfe bei Produktrückrufen. Entsprechende Rückrufe werden damit nicht nur teurer für den Hersteller, Einführer und ggf. auch für den Händler, sondern auch formal aufwändiger.

Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission haben einen gemeinsamen Entwurf der neuen Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit verabschiedet. Wie trade-e-bility schon im August anmerkte, soll die Gesetzgebung damit neuen Produkten und Vertriebswegen gerecht werden. Die endgültige Kompromiss-Fassung ST_16312_2022_INIT liegt seit dem 21.12.2022 in englischer Sprache vor.

Neu im Entwurf der Verordnung geregelt – und trotz Kritik auch dort verblieben – ist das Recht des Verbrauchers auf Abhilfe bei Produktrückrufen. Entsprechende Rückrufe werden damit nicht nur teurer für den Hersteller, Einführer und ggf. auch für den Händler, sondern auch formal aufwändiger. Die Verordnung muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt. trade-e-bility überwacht für ihre Kunden die Änderungen in den Produktgesetzgebungen, informiert auf den Kunden abgestimmt darüber und berät bei der Umsetzung. Zudem unterstützt trade-e-bility auch schnell und kompetent bei der Bewältigung von Produktrückrufen. Das Beispiel zeigt zudem, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. 

Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Produktsicherheit absichern können.

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Oliver Friedrichs
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