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Vernichtungsverbot für Elektrogeräte

Für die Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien enthält der Parlamentsbeschluss eine Liste von Produkten, die vorrangig berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich unter anderem um Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Matratzen, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmiermittel, Chemikalien, Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie sonstige Elektronik.

trade-e-bility hatte jüngst über die Ökodesign Verordnung und den Digitalen Produktpass informiert.

Wie EUWID berichtet, hat das Europäische Parlament am 12.07.2023 seine Verhandlungsposition zur geplanten Ökodesign Verordnung der EU verabschiedet. Dabei stimmten die Abgeordneten mit großer Mehrheit dafür, das geplante Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte auch auf Schuhe und Elektro- und Elektronikgeräte auszudehnen. Das Parlament folgte dabei weitgehend den Empfehlungen des Umweltausschusses.

„Während der ursprüngliche Kommissionsvorschlag lediglich eine Ermächtigung zur Erlassung eines solchen Vernichtungsverbotes erst nach weiteren Datenerhebungen und Bewertungen vorsah, sprachen sich die Mitgliedstaaten im Rat dafür aus, drei Jahre nach Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung direkt ein Verbot für die Vernichtung von „unverkaufter Kleidung“ einzuführen. Weitere Produkte sollten später folgen, wobei Elektronikprodukte bei der Folgenabschätzung für ein Verbot vorrangig berücksichtigt werden sollen.“, so EUWID weiter.

Auch in der Frage, inwieweit und wann die Verbote auf kleine und mittlere Unternehmen ausgedehnt werden sollen, wurde diskutiert.

Für die Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien enthält der Parlamentsbeschluss zudem eine Liste von Produkten, die vorrangig berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich unter anderem um Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Matratzen, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmiermittel, Chemikalien, Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie sonstige Elektronik

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