Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Lieferketten & Nachhaltigkeit
Wir unterstützen Ihr Nachhaltigkeitsmanagement

Sie benötigen Hilfe bei Corporate Social Responsibilty, Berichtspflichten gegenüber Kunden, Nachhaltigkeitsbewertung durch Abnehmer oder rund um das Lieferkettengesetz?

×

Die EU-Kommission geht gegen „Greenwashing“ von Produkten vor

Die EU-Kommission hat gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden die Internet-Auftritte von Unternehmen nach ökologischer Schönfärberei („Greenwashing“) durchforstet. In 42 Prozent der untersuchten Fälle waren die umweltbezogenen Angaben übertrieben, falsch oder irreführend. Untersucht wurden die Websites von Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Bekleidung oder Haushaltsgeräte. Inverkehrbringer sollten sehr sorgsam mit der Auslobung und Bewerbung ihrer Produkte sein.

Die EU-Kommission hat gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden die Internet-Auftritte von Unternehmen nach ökologischer Schönfärberei („Greenwashing“) durchforstet. In 42 Prozent der untersuchten Fälle waren die umweltbezogenen Angaben übertrieben, falsch oder irreführend. In mehr als der Hälfte der Fälle stellte das Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um die Richtigkeit dieser Angaben beurteilen zu können. Untersucht wurden die Websites von Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Bekleidung oder Haushaltsgeräte. Da die Verbraucher immer mehr Wert auf umweltgerechte Produkte legen, hat auch die ökologische Schönfärberei zugenommen. Dies ergab eine am 28.01.2021 vorgestellte jährliche Untersuchung von Websites („Sweep“) auf Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht.

Die nationalen Behörden werden sich mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um auf die festgestellten Probleme aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass diese erforderlichenfalls behoben werden.

Nicht nur die Behörden beschäftigt das Thema. Laut einer kürzlich durchgeführten Verbrauchermarkterhebung bewerteten 78 Prozent der Verbraucher die wahrscheinlichen Umweltauswirkungen von Haushaltsgeräten als sehr oder ziemlich wichtig für ihre Kaufentscheidungen.

Empfehlung: Inverkehrbringer sollten sehr sorgsam mit der Auslobung und Bewerbung ihrer Produkte sein. Gut gemeinte Aussagen auf der Verkaufsseite können Reaktionen der Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. trade-e-bility bietet mit dem Service „Produkt Compliance Prüfung im Online-Shop“ ein kostengünstiges Vorsorgeinstrument an.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de